§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen VebiSoft, Inhaber Vebi Fejzuli, Ernst-Heinkel-Straße 14, 71404 Korb (im Folgenden „Anbieter") und dem Kunden über die Bereitstellung von Software-as-a-Service-Leistungen, Beratungsleistungen sowie individuell vereinbarten Software-Entwicklungsleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf der Website oder in Angebotsdokumenten dargestellten Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde gibt durch Bestellung, Auftragserteilung oder elektronische Bestätigung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahmebestätigung des Anbieters bzw. durch die Bereitstellung der Leistung zustande.
(3) Für einzelne Produkte oder Leistungen können produktbezogene Verträge, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen oder Auftragsverarbeitungsverträge gelten. Diese gehen den AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die im jeweiligen Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software-Funktionen über das Internet zur Nutzung zur Verfügung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, sofern hierdurch der Funktionsumfang nicht erheblich eingeschränkt wird.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde; Regelungen zur Verfügbarkeit finden sich in § 4.
(4) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Regulierungsberatung. Hinweise innerhalb der Software, Dokumentation oder Kommunikation dienen nur der technischen und organisatorischen Unterstützung und ersetzen keine fachkundige Beratung durch entsprechend qualifizierte Stellen.
§ 4 Verfügbarkeit und Wartungsfenster
(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, stellt der Anbieter die Software mit angemessener technischer Sorgfalt bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Hosting-Anbieter, Internetanbieter, Rechenzentrums-Dienstleister oder höhere Gewalt entstehen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, in verkehrsarmen Zeiten (regelmäßig zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt. Über länger andauernde Wartungsfenster wird der Kunde rechtzeitig in Textform informiert.
(3) Notfallwartungen zur Behebung sicherheitskritischer Vorfälle können jederzeit ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
§ 5 Nutzungsrechte und Lizenz
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Eine über den vertraglichen Nutzungsumfang hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder öffentliche Zugänglichmachung der Software ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) zulässig.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
(4) Mit Beendigung des Vertrags erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an der Software.
§ 6 Kundenpflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Der Kunde ist selbst für die rechtmäßige Nutzung der Software in seinem Betrieb und gegenüber seinen eigenen Kunden, Mitarbeitern oder sonstigen Betroffenen verantwortlich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Software eingegebenen Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder durch den Kunden zu verantwortende Inhalte beruhen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Inhalte und Daten regelmäßig in eigener Verantwortung zu sichern, soweit der Anbieter keine ausdrücklich vereinbarte Datensicherungsleistung erbringt.
(4) Bei Störungen oder Sicherheitsvorfällen ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren.
§ 7 Zugangsdaten und Missbrauch
(1) Der Zugang zur Software erfolgt über persönliche Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten, vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und ausreichend sichere Passwörter zu verwenden.
(2) Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Zugangsdaten bestehen.
(3) Bei begründetem Verdacht eines Missbrauchs oder bei erheblichen Sicherheitsrisiken ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
(4) Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
§ 8 Support und Wartung
(1) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Nutzung der Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Support-Umfangs. Supportanfragen können per E-Mail an info@vebisoft.com gerichtet werden.
(2) Sofern keine abweichende Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Bearbeitung von Supportanfragen werktags zu üblichen Geschäftszeiten in angemessener Frist.
(3) Der Anbieter stellt im Rahmen der Wartung regelmäßig Aktualisierungen (Updates, Bugfixes, Sicherheits-Patches) bereit, die automatisch eingespielt werden können.
(4) Leistungen, die über den vereinbarten Support- und Wartungsumfang hinausgehen (z. B. individuelle Schulungen, kundenspezifische Anpassungen, Datenmigrationen), werden gesondert nach Aufwand vergütet.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus dem Vertrag, Angebot oder der aktuellen Preisliste. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu sperren.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Pflichten oder bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten vor.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO in Textform ab. Bestandteil dieser Vereinbarung sind insbesondere Art, Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, sofern dies dem Kunden vorab in Textform mitgeteilt wurde und der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht.
§ 13 Produktbezogene Pflichten und regulierte Einsatzbereiche
(1) Für einzelne Produkte, insbesondere für Software in steuerlich, handelsrechtlich oder branchenspezifisch regulierten Einsatzbereichen, können ergänzende produktbezogene Verträge, Leistungsbeschreibungen, Dokumentationen oder Hinweise gelten.
(2) Soweit ein Produkt Funktionen zur Unterstützung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen bereitstellt, schuldet der Anbieter nur die ausdrücklich vereinbarte technische Funktion. Eine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder regulatorische Prüfung des konkreten Einsatzes beim Kunden ist nicht geschuldet.
(3) Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, die Software entsprechend den für ihn geltenden gesetzlichen, steuerlichen, handelsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen regulatorischen Vorgaben einzusetzen, erforderliche Einstellungen vorzunehmen, Daten ordnungsgemäß zu dokumentieren und fachkundigen Rat einzuholen, soweit dies erforderlich ist.
(4) Produktbezogene Zusagen, Zertifizierungen, Schnittstellen oder Exportfunktionen gelten nur, wenn sie im jeweiligen Vertrag oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart sind.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Waiblingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.